Schulausschluss bei
übertragbaren Krankheiten
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Gemäss Richtlinien der Direktion des Gesundheitswesens des Kantons Zürich
sind Kinder und Jugendliche bei folgenden Krankheiten wie angegeben
von der Schule fernzuhalten:
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Krankheit
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Schulausschluss
des Erkrankten
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Schulausschluss der gesunden Kinder im gleichen Haushalt oder gleiche Klasse
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Infektionen mit Streptokokken
der Gruppe A (u.a. Scharlach, Angina)
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Bis 24 Stunden nach Beginn der
Antibiotika-Therapie und 24 Stunden nach
Entfieberung
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Kein Schulausschluss
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Diphtherie
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2 Wochen und bis zum Vorliegen
von 2 negativen Nasen-Rachen-Abstrichen nach
Abschluss der Behandlung
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Antibiotikaprophylaxe, aktive
Impfung. Schulausschluss bis zum Vorliegen von 2
negativen Nasen-Rachen-Abstrichen nach
Therapie-Ende
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Epidemische Hirnhautentzündung (Meningokokken-
Meningitis)
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Je nach
Krankheitszustand
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Kein Schulausschluss.
Antibiotikaprophylaxe für
Haushaltkontakte
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Keuchhusten
(Pertussis)
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Bis mind. 5 Tage
Therapie
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Kein Schulausschluss.
Antibiotikaprophylaxe für
Haushaltkontakte
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Typhus abdominalis
Paratyphus
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Je nach Krankheitszustand und
bis zum Vorliegen von 3 negativen
Stuhlproben
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Bis zum Vorliegen von 3
negativen Stuhlproben
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Salmonella-Enteritiden
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Bis asymptomatisch,
Hygiene-Instruktion
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Kein Schulausschluss,
Hygiene-Instruktion
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Masern (Morbilli)
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Bis 4 Tage nach Auftreten des
Ausschlags
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Falls nicht geimpft, Impfung
empfohlen innert 72 Stunden. Schulausschluss
für nicht geimpfte während 14
Tagen
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Windpocken
(Varizellen)
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Bis alle Bläschen
verkrustet sind
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Kein Schulausschluss von
Geschwistern und anderen Kontaktpersonen
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Mumps (Parotitis)
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Bis 9 Tage nach Beginn der
Schwellung
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Röteln
(Rubeolen)
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Bis 7 Tage nach Auftreten des
Ausschlags
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Epidemische Gelbsucht
(Hepatitis A)
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1 Woche nach Krankheitsbeginn
und bis Gelbsucht abgeklungen
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Kein Schulausschluss
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Kinderlähmung
(Poliomyelitis)
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Bis Virus nicht mehr im Stuhl
nachweisbar
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Kontaktperson impfen
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Grippe (Influenza)
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Bis mindestens 7 Tage nach
Krankheitsbeginn. In Epidemiezeiten sollen Kinder
mit beginnenden Krankheitszeichen sofort von der
Schule ferngehalten werden.
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Kopfläuse
(Pediculosis)
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bis 1. Morgen nach
Therapiebeginn
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Kein Schulausschluss
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Krätze (Scabies)
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Bis Therapie beendet
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Prophylaktisch Therapie der
Haushaltkontakte zur gleichen Zeit und
Schulausschluss bis Therapie beendet
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