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-Magen-Darm-Grippe
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-Kinderkrankheiten und   Schulausschluss
-Manuelle Medizin   (Schmerztherapie)
-Medikamenten-Einnahme



Schulausschluss bei übertragbaren Krankheiten

Gemäss Richtlinien der Direktion des Gesundheitswesens des Kantons Zürich
sind Kinder und Jugendliche bei folgenden Krankheiten wie angegeben
von der Schule fernzuhalten:

Krankheit

Schulausschluss des Erkrankten

Schulausschluss der gesunden Kinder im gleichen Haushalt oder gleiche Klasse

Infektionen mit Streptokokken der Gruppe A (u.a. Scharlach, Angina) Bis 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie und 24 Stunden nach Entfieberung Kein Schulausschluss
Diphtherie 2 Wochen und bis zum Vorliegen von 2 negativen Nasen-Rachen-Abstrichen nach Abschluss der Behandlung Antibiotikaprophylaxe, aktive Impfung. Schulausschluss bis zum Vorliegen von 2 negativen Nasen-Rachen-Abstrichen nach Therapie-Ende
Epidemische Hirnhautentzündung (Meningokokken-
Meningitis)
Je nach Krankheitszustand Kein Schulausschluss. Antibiotikaprophylaxe für Haushaltkontakte
Keuchhusten (Pertussis) Bis mind. 5 Tage Therapie Kein Schulausschluss. Antibiotikaprophylaxe für Haushaltkontakte
Typhus abdominalis
Paratyphus
Je nach Krankheitszustand und bis zum Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben Bis zum Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben
Salmonella-Enteritiden Bis asymptomatisch, Hygiene-Instruktion Kein Schulausschluss, Hygiene-Instruktion
Masern (Morbilli) Bis 4 Tage nach Auftreten des Ausschlags Falls nicht geimpft, Impfung empfohlen innert 72 Stunden. Schulausschluss für nicht geimpfte während 14 Tagen
Windpocken (Varizellen) Bis alle Bläschen verkrustet sind Kein Schulausschluss von Geschwistern und anderen Kontaktpersonen
Mumps (Parotitis) Bis 9 Tage nach Beginn der Schwellung
Röteln (Rubeolen) Bis 7 Tage nach Auftreten des Ausschlags
Epidemische Gelbsucht (Hepatitis A) 1 Woche nach Krankheitsbeginn und bis Gelbsucht abgeklungen Kein Schulausschluss
Kinderlähmung
(Poliomyelitis)
Bis Virus nicht mehr im Stuhl nachweisbar Kontaktperson impfen
Grippe (Influenza) Bis mindestens 7 Tage nach Krankheitsbeginn. In Epidemiezeiten sollen Kinder mit beginnenden Krankheitszeichen sofort von der Schule ferngehalten werden.
Kopfläuse (Pediculosis) bis 1. Morgen nach Therapiebeginn Kein Schulausschluss
Krätze (Scabies) Bis Therapie beendet Prophylaktisch Therapie der Haushaltkontakte zur gleichen Zeit und Schulausschluss bis Therapie beendet

 Hier finden Sie den Impfplan für Kinder und Jugendliche.
 
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Dr. med. Thomas Zogg, CH-8320 Fehraltorf - www.zogg.ch - ©webmaster