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Erste Hilfe bei Verbrennungen

Sonnenbrand

Mit feuchten Umschlägen kühlen und auf die geröteten Stellen kühlende Lotion oder Salbe auftragen. Vorsorgemassnahmen finden Sie hier. Bei schweren Sonnenbränden gelten die nachfolgenden Regeln.

Brandwunden

Bei grösseren, resp. tieferen Brandwunden verliert man viel Gewebeflüssigkeit. Dies kann zum Schock führen; sofortige ärztliche Hilfe ist nötig.

Was Sie bei Brandwunden als Erstes tun können:

Kühlen: betroffene Körperteile sofort mit kaltem, möglichst sauberem Wasser übergiessen, dies mindestens 20 Minuten lang
nie irgendwelche Hausmittel wie Butter, Oel, Mehl, Salben oder Puder verwenden; das kann die Verletzung verschlimmern
Brandblasen können belassen werden
Brandwunden locker mit sterilen Tüchern umschlagen, allenfalls über anklebende Kleider
bei Verbrühungen nasse, heisse Kleidung rasch entfernen, bei Verbrennungen jedoch am Körper klebende Kleidung nicht abreissen
Puls, Atmung etc. laufend kontrollieren

Verbrennungen ab 2. Grad (Brandblasen) müssen vom Arzt behandelt werden.



Erste Hilfe bei Vergiftungen

Rufen Sie sofort den Arzt oder das Toxikologische Informationszentrum Tel. 145 an.

Die Anzeichen bei Vergiftungen können mannigfaltig sein: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, plötzlich auftretende Bauchkrämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörung bis zu Bewusstlosigkeit, Atemstörungen bis -stillstand, Schock, Erregungszustände, beschleunigter oder verlangsamter Puls.

Versuchen Sie bei Ihrem Anruf folgende Informationen geben zu können:

Wer

Alter, Gewicht, Geschlecht der betroffenen Person, Telefonnummer für Rückrufe

Was

Alles,was Sie über das beteiligte Mittel sagen können (Art und Konzentration des Giftes oder Stoffes)

Wieviel

Versuchen Sie, die maximal mögliche aufgenommene Menge abzuschätzen

Wann

Versuchen Sie, die seit dem Vorfall verstrichene Zeit abzuschätzen

Weiteres

Erste beobachtete Symptome? Erste getroffene Massnahmen?

Achtung: künstlich herbeigeführtes Erbrechen birgt die Gefahr von Uebertritt in die Lunge, Ersticken und bei ätzender Lösung erneute Verätzung.

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Dr. med. Thomas Zogg, CH-8320 Fehraltorf - www.zogg.ch - ©webmaster