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Die medizinische Praxisassistentin,
der medizinische Praxisassistent
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| Berufs- und Tätigkeitsbeschreibung |
Medizinische Praxisassistent/innen organisieren die ärztliche Praxis. Sie betreuen die Patienten, assistieren der Aerztin/dem Arzt und führen Labor- und Röntgenuntersuchungen durch. Sie betreuen das Sekretariatswesen der Arztpraxis. Ihre Tätigkeit umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:
Die Sprechstundenassistenz
Medizinische Praxisassistenten empfangen die Patienten, betreuen sie und bereiten sie für die Untersuchung und Behandlung vor. Sie leiten alle notwendigen Massnahmen für die Untersuchung ein und legen die Instrumente und Geräte bereit. Sie assistieren bei ärztlichen Verrichtungen und Eingriffen. Sie messen den Blutdruck und entnehmen Blut. Sie verabreichen Injektionen, legen Verbände an, erstellen EKG's (Aufzeichnen der Herztätigkeit) und Röntgenaufnahmen. Sie sind zuständig für die Wartung, Sterilisation und Desinfizierung der Geräte, Apparate und Instrumente.
Das Praxissekretariat
Medizinische Praxisassistent/innen nehmen Telefonanrufe entgegen und vereinbaren Termine. Sie planen die Sprechstunde und führen die Agenda. Sie notieren Patienten- und Versicherungsdaten in der Patientenkartei. Der gesamte Zahlungsverkehr mit Patienten und Versicherungen ist in ihrem Verantwortungsbereich. Sie füllen Formulare aus und schreiben Korrespondenz. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Verwaltung des Verbrauchsmaterials und der Medikamente.
Das Praxislabor
Sie machen einfache Labortests mit Blut, Urin, Stuhl und Speichel. Die Proben werden unter dem Mikroskop und mit verschiedenen Apparaturen analysiert. Medizinische Praxisassistent/innen führen die Auswertungen selbständig durch. Zu den Labortests gehören die Bestimmung von Butzucker, Blutgerinnung und Bluteiweiss, aber auch bakteriologische Untersuchungen von Urin oder Stuhl.
Bei allen Aufgaben im Labor und in der Praxis ist äusserst exaktes und sauberes Arbeiten Voraussetzung. Wichtig ist, dass Medzinische Praxisassistent/innen auch in hektischen Momenten die Uebersicht bewahren, konzentriert arbeiten und mit den Patienten sicher und verständnisvoll umgehen können.
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Gute Kontaktfähigkeit
Einfühlungsvermögen und Taktgefühl im Umgang mit Patienten
Rasche und zuverlässige Auffassungs- und Beobachtungsgabe
Verständnis für naturwissenschaftlich-technische Zusammenhänge
Freude an administrativen Arbeiten |
Organisatorisches Geschick
Selbständigkeit und Teamfähigkeit
Verantwortungsbewusstsein
Psychische Belastbarkeit
Körperliche Gewandtheit
Verschwiegenheit (Berufsgeheimnis)
Keine Überempfindlichkeit gegen Arzneimittel und chemische Lösungen |
Vollendetes 16. Altersjahr. Abgeschlossene Volksschule mit guten Leistungen in Physik, Chemie und Biologie
Empfehlenswert: Heim- oder Spitalpraktikum, Haushaltjahr, Sprachaufenthalt oder 10. Schuljahr |
Grundlage: eidg.Ausbildungsreglement vom 12.9.94
Dauer der Lehre: 3 Jahre
Praktische Ausbildung: in einer Arztpraxis, ergänzt durch Einführungskurse in den Bereichen Röntgen, Labor und Sprechstundenassistenz
Theoretische Ausbildung: an der Berufsschule
Fächer: Chemie, Physik, Labor, Röntgen, Fachrechnen, Anatomie/Physiologie, Krankheitskunde, Arzneimittelkunde, Sprechstundenassistenz, Informatik/Textverarbeitung und Kommunikation, Praxis-Administration, Deutsch, zweite Landessprache, Betriebs- und Rechtskunde, Staats- und Wirtschaftskunde, Turnen
Berufsmittelschule und Berufsmatura: Der Besuch der Berufsmittelschule ist zur Zeit noch nicht möglich.
Abschluss: Die bestandene Lehrabschlussprüfung gibt Anrecht auf das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als "Gelernte/r Medizinische/r Praxisassistent/in". |
| Arbeits- und Berufsverhältnisse |
Die Arbeitszeit kann je nach Arbeitsplatz unregelmässig sein. In manchen Praxen müssen häufig Überstunden geleistet werden, weil Notfälle oft den Terminkalender der eigentlichen Sprechstunde sprengen. Auch der Pikettdienst muss gewährleistet sein. Vielfach gibt es grosszügige Ferien- und Kompensationsregelungen.
Das Stellenangebot ist regional unterschiedlich. Teilzeitarbeit ist möglich. |
Weiterbildungskurse: Die Berufsverbände und Schulen organisieren Weiterbildungskurse in verschiedenen Fachbereichen. Für die Ausbildung von Lehrlingen kann ein Lehrmeisterkurs absolviert werden.
Spezialisierung: z.B. Röntgen oder Labor
Für Wiedereinsteiger/innen und Umsteiger/innen (Laborant/innen, Krankenschwestern/-pfleger) werden spezielle, durch die FMH genehmigte Ausbildungsprogramme angeboten. |
| Kontaktadressen für weitere Informationen |
Verbindung der Schweizer Aerzte FMH
Tel. 031-351 55 43
Berufsverband Medizinischer Praxisassistentinnen (BMPA)
Tel. 041-310 22 23
Schweiz. Verband der Arztgehilfinnen (SVA)
Tel. 031-381 14 43 |
Quelle: Fachvereinigung für Berufsberatung Schweiz FAB
| Ueber freie Lehrstellen informiert das regionale Lehrstellenverzeichnis/Berufsberatung. In meiner Praxis werden Medizinische Praxisassistent/innen ausgebildet. Bewerbungsunterlagen bitte an die Praxis senden. |
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| Studium der Humanmedizin mit eidgenössischem Arztdiplom an der Universität Zürich, Medizinische Fakultät |
Das Rektorat der Universität Zürich entscheidet über die Zulassung zum Studium unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien der Schweiz. Hochschulkonferenz. Bundesrechtliche Vorschriften umschreiben die Zielsetzung der Ausbildung. Sie bestimmen auch Zeitpunkt, Inhalt und Voraussetzuungen für die Zulassung zu den Prüfungen und ordnen die Berufsausübung als Aerztin oder Arzt.
Zulassungsgrundlagen für Schweizer Bürger/innen ist ein eidgenössischer oder eidgenössisch anerkannter Maturitätsausweis des Typus A, B, C, D, E oder das Abschlusszeugnis einer schweizerischen Hochschule.
Auskunft für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, bzw. FL über die Zulassungsmöglichkeiten beim Bundesamt für Gesundheit, Medizinalprüfungen, 3003 Bern. |
| Studienbeginn und Studiendauer |
| Das Studium der Medizin beginnt nur im Wintersemester. Das Studium dauert einschliesslich des Wahlstudienjahres mindestens 6 Jahre bis zur Schlussprüfung (Staatsexamen). Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung erhalten Schweizerbürgerinnen und -bürger das Eidgenössische Arztdiplom (med.prakt.), das sie zur Berufsausübung berechtigt, unter Vorbehalt der sanitätspolizeilichen Bewilligung des entsprechenden Kantons. |
Vorklinisches Studium
1. Studienjahr
Vorlesungen und Praktika in Anatomie und allgemeiner Histologie, Botanik, Chemie, Physik und Zoologie.
Vorlesungen in "Einführung in das schweizerische Gesundheitswesen und medizinische Ethik", Psychosoziale Medizin, Allgemeine Physiologie und Biochemie.
1. Vorprüfung |
2. Studienjahr
Vorlesungen, Kurse und Kolloquien in Systematischer und Topographischer Anatomie, Biochemie, Physiologie.
2. Vorprüfung |
Klinisches Studium
3. Studienjahr
Vorlesungen und Praktika in Mikrobiologie inkl. Parasitologie, Immunologie und Virologie, Allgemeiner Pathologie, Pathophysiologie inkl. Klinischer Chemie, Pharmakologie und Toxikologie.
Propädeutische Vorlesungen in Geburtshilfe und Gynäkologie, Pädiatrie.
Vorlesungen und Ausbildung in Gruppen am Krankenbett in Chirurgie, Innere Medizin, Otorhinolaryngologie sowie Psychosoziale Medizin.
1. Teil der Schlussprüfung |
4. Studienjahr
Weitere Vorlesungen und Kurse in den klinischen Fächern des vorangegangenen Studienjahres sowie in den folgenden Fächern:
Anästhesiologie, Wiederbelebung, Hausärztliche Medizin, Neurologie und Neurochirurgie, Notfallmedizin, spezielle Pathologie, Pharmakotherapie, Psychiatrie, Medizinische Radiologie (Radiodiagnostik, Nuklearmedizin und Radio-Onkologie), Rechtsmedizin, Rheumatologie, Sozial- und Präventivmedizin, Urologie. |
5. Studienjahr
Das Wahlstudienjahr (mind. 10 Monate) ist als praktische Tätigkeit in bestimmten Kliniken in der Schweiz und für höchstens 3 Monate im Ausland zu absolvieren. Drei Monate können in einer Allgemeinpraxis verbracht werden. |
6. Studienjahr
Fortsetzung der im 4. Studienjahr begonnenen klinischen Ausbildung mit zusätzlichen Vorlesungen in Humangenetik, Katastrophenmedizin, Orthopädie, Arbeits- und Versicherungsmedizin, Strahlenbiologie.
2. und 3. Teil der Schlussprüfung |
| Studienaufbau und Studieninhalt |
Vorklinische Ausbildung
Das erste Studienjahr der Medizin (Human-, Zahn-, Veterinärmedizin) ist ein Bestandteil der naturwissenschaftlichen Grundausbildung, welche diejenigen Kenntnisse und Konzepte vermitteln soll, die als Voraussetzung für die Ausbildung in den folgenden Studienjahren gelten. Es umfasst die naturwissenschaftlichen Grundfächer sowie Teilgebiete aus der Humanbiologie und der Psychosozialen Medizin.
Das zweite Studienjahr dient der Ausbildung in Humanbiologie. Die Studierenden sollen mit dem Bau und der normalen Funktion des menschlichen Organismus vertraut werden und sich dadurch ein integriertes Bild vom gesunden Menschen erwerben.
Krankenpflegepraktikum
Das vierwöchige Praktikum ist ohne Unterbruch wenn möglich schon nach bestandener Matura und vor Studienbeginn oder nach der Immatrikulation während der Ferien zu leisten, spätestens aber vor der zweiten Vorprüfung.
Klinische Ausbildung
Im dritten Studienjahr des Medizinstudiums steht die Ausbildung in den medizinischen Grundfächern, Psychosozialer Medizin sowie die Einführung in den klinischen Unterricht im Vordergrund. Das vierte und sechste Studienjahr sowie das Wahlstudienjahr (5.Studienjahr) dienen der klinischen Ausbildung.
In den klinischen Magistralvorlesungen (z.B. Innere Medizin, Chirurgie, Pädiatrie) sollen die Studierenden an Einzelbeispielen den Umgang mit Patienten, die Bedeutung der Anamnese, die Erhebung und Wertung von Befunden, diagnostische und therapeutische Gesichtspunkte kennen lernen. In den klinischen Kursen mit Gruppenunterricht liegt das Hauptgewicht bei der Erlernung der Untersuchungstechnik und Gewinnung praktischer Erfahrung am Krankenbett in Universitätskliniken und in auswärtigen Spitälern. Daneben werden Vorlesungen und Kurse aus nichtklinischen Spezialgebieten angeboten (z.B. Rechtsmedizin, Sozial- und Versicherungsmedizin, Epidemiologie und medizinische Statistik). Das sechste Studienjahr dient zudem der Vorbereitung auf den zweiten und dritten Teil der Schlussprüfung.
Wahlstudienjahr
Hauptziel des klinischen Wahlstudienjahrs ist der Erwerb praktischer Kenntnisse für die spätere ärztliche Tätigkeit. Es muss im 5. Studienjahr und nach bestandenem 1. Teil der Schlussprüfung absolviert werden und dauert insgesamt mindestens 10 Monate. Je drei Monate können im Ausland (Universitätskliniken) und bei höchstens zwei eidgenössisch diplomierten, in der Schweiz praktizierenden Aerzten geleistet werden.
Prüfungen
Die Prüfungen bestehen aus theoretischen und praktischen Examen.
Weitere Abschlussmöglichkeiten
Doktorat (Dr. med.)
Für die zwar nicht obligatorische, aber übliche Promotion zum Doktor der Medizin muss zusätzlich zum bestandenen Staatsexamen eine dem Fakultätsreglement entsprechende Dissertation vorgelegt werden. Mit dieser Doktorarbeit, die etwa ein Semester in Anspruch nimmt, kann schon während des klinischen Studiums begonnen werden. Die Promotion ist zur Erlangung eines FMH-Titels vorgeschrieben.
Spezialisierung nach dem Studium
Aufgrund einer - je nach Spezialisierung - vorgeschriebenen Weiterbildung während ca. 10 Jahren nach Studienabschluss, die im Rahmen einer vollamtlichen Assistenz- oder Oberarztstelle an anerkannten Krankenanstalten und Instituten in der Schweiz oder im Ausland absolviert wird, verleiht die Verbindung der Schweizer Aerzte (Foederatio Medicorum Helveticorum) folgende FMH-(Haupt-)Titel:
Allgemeinmedizin / Anästhesiologie / Chirurgie / Dermatologie und Venerologie / Gynäkologie und Geburtshilfe / Herz- und thorakale Gefässchirurgie / Innere Medizin / Kieferchirurgie / Kinderchirurgie / Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie / Neurochirurgie / Neurologie / Ophthalmologie / Orthopädische Chirurgie / Oto-Rhino-Laryngologie / Pädiatrie / Pathologie / Physikalische Medizin und Rehabilitation / Plastische und Wiederherstellungschirurgie / Prävention und Gesundheitswesen / Psychiatrie und Psychotherapie / Medizinische Radiologie / Rechtsmedizin / Tropenmedizin / Urologie. Die Weiterbildungsordnung der Verbindung der Schweizer Aerzte finden Sie im Internet unter http://www.fmh.ch |
| Kontaktadressen für weitere Informationen |
Kanzlei der Universität Zürich
Tel. 044-257 22 17
Dekanat der Medizinischen Fakultät
Tel. 044-257 20 29 |
Quelle: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für akademische Berufs- und Studienberatung AGAB
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